Schutzziele im Datterbruch

Auszug aus der Gebietsrevision 2008, Quelle: Obere Naturschutzbehörde Regierungspräsidium Darmstadt

 

Die offenen Grünlandflächen mit Vorrang im Gebietsteil 1 sollen auch künftig, vorrangig durch Verträge zur Nutzung im Vertragsnaturschutz, offen gehalten werden. Die bereits praktizierte Mahd ab Mitte Juni ist beizubehalten. Die Ausbreitung des Röhrichts ist zu begrenzen.

 

Die in der VSG GDE beschriebene Wertigkeit der Gebietsteile 2 + 3  ist auch weiterhin durch die vorrangige Sukzession der Röhrrichtbestände zu fördern. In den Randbereichen soll eine Mahdnutzung soweit erhalten werden, wie landwirtschaftliches Intersse hierzu besteht. Eine Pflegemahd ist nicht erforderlich. Die weitere Vernässung der Röhrrichtzone in den Gebietsteilen 2 + 3, so wie in der VSG GDE beschrieben, kann ohne nähere Untersuchung der wasserbaulichen Verhältnisse nicht angegangen werden.

Reviernachweise von Vögeln